Dauerhafter Hinweis für Buchungen - für den Fall, dass CORONA-Maßnahmen gelten
Bei CORONA-Pandemien gelten in allen Beherbungsbetrieben besondere Hygienevorschriften. Da sich diese entsprechend der Entwicklung ständig ändern, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah vor Ihrem Aufenthalt über die gerade gültigen Bestimmungen zu informieren. Der einfachste Weg führt über die Web-Seite des Landes Baden-Württemberg. www.baden-wuerttemberg.de Als vorüberhend dauerhaft gültig schätzen wir die Bestimmung über das Vorhalten oder Mitführen von Desinfektionsmittel und Masken ein. Handhabung dieser Regelung: Wir bitten Sie, die notwendigen Hygienemittel selbst mitzubringen. Da es sich um ein Selbstverpflegungshaus handelt, sind Sie als Gruppe verantwortlich, die jeweils gütligen Regeln für einen Aufenthalt intern zu regeln. Da die Lochmühle und das Außengelände relativ groß sind, sollten Abstandsregeln etc. keine Probleme darstellen. Wir wünschen Ihnen (auch im Falle von CORONA) einen wunderbaren Aufenthalt im Schwarzwald. förderkreis Jugendarbeit e.V. Johannes Allgöwer Wilfried Trapp Vorstände
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